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   BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 717/98   

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BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 717/98 (https://dejure.org/1999,9733)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1999 - 4 AZR 717/98 (https://dejure.org/1999,9733)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1999 - 4 AZR 717/98 (https://dejure.org/1999,9733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer pädagogischen Hilfskraft im Öffentlichen Dienst - Begriff der Lehrkraft - Tätigkeit in einer Förderschule für geistig Behinderte - Vermengung der Aufgaben von Lehrern und pädagogischen Hilfskräften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unterrichtsbegleitung an Sonderschulen

  • nomos.de PDF, S. 28 (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch von als pädagogische Hilfskräfte eingestellten Erzieherinnen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 88/98

    Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen

    Auszug aus BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 717/98
    Die Vermittlung von Kenntnissen iS von theoretischem Wissen und von Fertigkeiten iS der praktischen Handhabung des Erlernten gibt der Tätigkeit das Gepräge, wenn sie für die Tätigkeit maßgebend ist (ua. BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 262 auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Pädagogische Unterrichtshilfen üben hinsichtlich des auf Sonder- oder Förderschulen erteilten Unterrichts nur eine unterstützende Funktion aus (BAG 27. Januar 1999 aaO).

    Die Entscheidung des Sechsten Senat vom 8. August 1996 (- 6 AZR 1013/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 46, vgl. dazu schon BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - aaO zu I 2 b dd der Gründe) steht dem nicht entgegen.

    Die Frage der Einordnung der Tätigkeit der pädagogischen Hilfskräfte in der Förderschule für Geistigbehinderte unmittelbar als erzieherische Tätigkeit iS der Tätigkeitsmerkmale von Abschn. G (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) braucht nicht abschließend entschieden zu werden, weil wegen des unmittelbaren Zusammenhangs der Aufgaben, ihrer Artverwandtheit und Vergleichbarkeit zumindest jedoch eine Anwendung der Tätigkeitsmerkmale für Angestellte im Erziehungsdienst im Wege der Lückenfüllung gerechtfertigt ist (zuletzt BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - aaO mwN).

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95

    Eingruppierung einer Kinderpflegerin; Zweitkraft

    Auszug aus BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 717/98
    Im übrigen können aus der von den Klägerinnen ausgeübten Tätigkeit Rückschlüsse auf ihre Kenntnisse und Fähigkeiten gezogen werden, weil es sich bei der Tätigkeit in der Funktion einer pädagogischen Hilfskraft nicht nur um eine erzieherische Tätigkeit in einem eng begrenzten Feld handelt (vgl. dazu ua. BAG 12. Juni 1996 - 4 AZR 26/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 216).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 717/98
    Das Landesarbeitsgericht hat ausgehend von dem in ständiger Rechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs (ua. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237) zu Recht angenommen, daß die gesamte Tätigkeit der Klägerinnen jeweils als ein Arbeitsvorgang im Tarifsinne anzusehen ist.
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Auszug aus BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 717/98
    Insoweit steht dem Landesarbeitsgericht ein Beurteilungsspielraum zu, und das Revisionsgericht hat nur zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht von dem zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist und diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob alle erheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben und ob ihm bei der Subsumtion Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind (ständ. Rechtsprechung des BAG ua. 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 90).
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 717/98
    Denn diesen Richtlinien kommt kein Rechtsnormcharakter zu, weil es sich lediglich um einseitig erlassene Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder handelt, die von den Tarifvertragsparteien nicht zum Bestandteil der tariflichen Regelungen gemacht worden sind (BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264).
  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 717/98
    Die Entscheidung des Sechsten Senat vom 8. August 1996 (- 6 AZR 1013/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 46, vgl. dazu schon BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - aaO zu I 2 b dd der Gründe) steht dem nicht entgegen.
  • LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 336/96

    Anspruch auf Eingruppierung in bestimmte Vergütungsgruppe; Erfüllung der

    Auszug aus BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 717/98
    Auf die Revision der Klägerinnen wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 2. April 1998 - 3 Sa 336/96 - aufgehoben, soweit es die Berufung zurückgewiesen hat.
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00

    Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)

    Hinweis des Senats: Abgrenzung zur Rechtsprechung zu den pädagogischen Unterrichtshilfen in Sachsen und Brandenburg (BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - BAGE 91, 8 ff. = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 262 und 24. November 1999 - 4 AZR 717/98 - nv.).

    Das Revisionsgericht kann insoweit nur prüfen, ob das Landesarbeitsgericht dabei von dem zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm dabei Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle erheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - BAGE 91, 8 ff. = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 262, zu I 2 a der Gründe; 24. November 1999 - 4 AZR 717/98 - nv., zu 1 a und b der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 03.05.2002 - 16 Sa 1381/01

    Sonderschule; Betreuungskraft für geistig Behinderte; Eingruppierung einer

    Die der Klägerin übertragene Tätigkeit besteht unstreitig darin, dass sie bei der Unterrichtserteilung unterstützend mitwirkt und die Lehrkräfte bei ihrer pädagogischen Arbeit unterstützt (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 11.02.1987, Az. 4 AZR 145/86 in AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Urteil des BAG vom 27.01.1999, Az. 4 AZR 88/98 in AP Nr. 262 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Urteil des BAG vom 24.11.1999, Az. 4 AZR 717/98 in ZTR 2000, 371/372).

    Da Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst nicht nur in sozialpädagogischen Einrichtungen, Kindergärten oder Horten stattfindet, sondern auch im integrativen Schulunterricht pädagogische Hilfskräfte mit unterrichtsbegleitender Betreuung beschäftigt werden, ist insoweit eine Vergleichbarkeit gegeben (so Urteile des BAG vom 18.05.1983, Az. 4 AZR 539/80 in AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 15.05.1991, Az. 4 AZR 532/90 in ZTR 1991, 422 sowie vom 27.01.1999 und 24.11.1999, a. a. O.).

    Ob im Übrigen auch die Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit sowie die Betreuung in den Pausen sowie in der Zeit vor und nach dem Unterricht als erzieherische Tätigkeit anzusehen ist, kann deshalb letztlich dahingestellt bleiben (vgl. hierzu Urteile des Bundesarbeitsgerichtes vom 27.01.1999, Az. 4 AZR 88/98 in AP Nr. 262 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 24.11.1999, Az. 4 AZR 717/98 in ZTR 2000, 371/372).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08

    Eingruppierung einer pädagogischen Mitarbeiterin

    Der Senat ist daher in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass derartige pädagogische Unterstützungsmaßnahmen nicht von einer Lehrkraft im tariflichen Sinne vorgenommen werden (vgl. zB 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - mwN, BAGE 91, 8, 12 ff., für pädagogische Unterrichtshilfen in Sachsen; 24. November 1999 - 4 AZR 717/98 - ZTR 2000, 371, für pädagogische Unterrichtshilfen in Brandenburg).
  • LAG Berlin, 03.08.2000 - 10 Sa 732/00

    Lehrkraft: Begriff - Pädagogische Unterrichtshilfe

    Dies ist dann der Fall, wenn sie für die Tätigkeit maßgebend ist und die unmittelbare Unterrichtstätigkeit mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit der Angestellten einnimmt (BAG vom 27.01.1999 -- 4 AZR 88/98; BAG vom 24.11.1999 -- 4 AZR 717/98).

    Die Zulassung der Revision für das beklagte Land erfolgte gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG ; die Entscheidung weicht von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 14.06.2000 (13 Sa 662 u. 663/00) ab, eine mögliche Divergenz zu den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 27.01.1999 (- 4 AZR 88/98 -) und vom 24.11.1999 (- 4 AZR 717/98 -) ist nicht ausgeschlossen.

  • LAG Berlin, 10.08.2000 - 10 Sa 923/00

    Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfen an Schulen für geistig Behinderte

    Dies ist dann der Fall, wenn sie für die Tätigkeit maßgebend ist und die unmittelbare Unterrichtstätigkeit mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit der Angestellten einnimmt (BAG vom 27.01.1999 -- 4 AZR 88/98; BAG vom 24.11.1999 -- 4 AZR 717/98).

    Die Zulassung der Revision für das beklagte Land erfolgte gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG ; die Entscheidung weicht von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 14.06.2000 (13 Sa 662 u. 663/00) ab, eine mögliche Divergenz zu den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 27.01.1999 (4 AZR 88/98) und vom 24.11.1999 (4 AZR 717/98) ist nicht ausgeschlossen.

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